Guter Rat muss nicht teuer sein.
In der Regel werden die Gebühren des Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet, die Höhe der Gebühren ist dabei maßgeblich vom sogenannten Gegenstandswert abhängig. Gerne können im außergerichtlichen Bereich jedoch auch hiervon abweichende Vergütungsmodelle vereinbart werden, wie z.B. ein Stundenhonorar oder eine Pauschalvergütung. Sprechen Sie uns hierauf einfach an. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so tätigen wir für Sie gerne auch die dortige Deckungsanfrage.