Arbeitsweise
Beratungstermin
Rufen Sie uns einfach an, um einen Termin zu vereinbaren.
Wir werden uns schon beim ersten Telefongespräch Zeit für Sie nehmen und uns Ihr Problem schildern lassen. Dann können wir uns auf das Gespräch besser vorbereiten. Eventuell bitten wir Sie um erste Unterlagen. Zum Termin selbst bringen Sie dann bitte alle wichtigen Unterlagen mit, die für die Bearbeitung von Bedeutung sein könnten. Wenn Sie zu uns kommen, werden wir Sie bitten, einen Aufnahmebogen auszufüllen. Darin bitten wir Sie zur Vereinfachung vorab schon um Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und der Telefon-, Fax- und E-Mail- Verbindungsdaten. Mehr brauchen wir vorab nicht.
Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wir werden uns schon beim ersten Telefongespräch Zeit für Sie nehmen und uns Ihr Problem schildern lassen. Dann können wir uns auf das Gespräch besser vorbereiten. Eventuell bitten wir Sie um erste Unterlagen. Zum Termin selbst bringen Sie dann bitte alle wichtigen Unterlagen mit, die für die Bearbeitung von Bedeutung sein könnten. Wenn Sie zu uns kommen, werden wir Sie bitten, einen Aufnahmebogen auszufüllen. Darin bitten wir Sie zur Vereinfachung vorab schon um Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und der Telefon-, Fax- und E-Mail- Verbindungsdaten. Mehr brauchen wir vorab nicht.
Gebühren und Kosten
Guter Rat muss nicht teuer sein.
Wir werden uns schon beim ersten Telefongespräch Zeit für Sie nehmen und uns Ihr Problem schildern lassen. Dann können wir uns auf das Gespräch besser vorbereiten. Eventuell bitten wir Sie um erste Unterlagen. Zum Termin selbst bringen Sie dann bitte alle wichtigen Unterlagen mit, die für die Bearbeitung von Bedeutung sein könnten. Wenn Sie zu uns kommen, werden wir Sie bitten, einen Aufnahmebogen auszufüllen. Darin bitten wir Sie zur Vereinfachung vorab schon um Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und der Telefon-, Fax- und E-Mail- Verbindungsdaten. Mehr brauchen wir vorab nicht.
Auch für das erste Beratungsgespräch fallen Kosten an.
Die Höhe der Kosten hängt u.a. entscheidend von der Dauer der Besprechung, der Bedeutung der Angelegenheit und der Schwierigkeit der gestellten Fragen ab. Haben Sie nicht die nötigen Mittel, können Sie einen Beratungshilfeschein bzw. Prozesskostenhilfe beantragen. Die Kosten werden dann überwiegend von der Staatskasse übernommen. Die entsprechenden Anträge sind bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht zu stellen.
Wir vertreten SIE
Sie beauftragen uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen.
Wir beginnen mit unserer Arbeit und prüfen anhand der übergebenen Unterlagen sowie des geschilderten Sachverhaltes die Rechtslage umfassend. Wir nehmen Ihnen gegenüber dazu Stellung und auf Wunsch werden wir für Sie auch nach außen hin tätig. Wir schreiben an Dritte für Sie. Dabei geben wir Ihnen Schriftsätze zu Gerichten und Behörden grundsätzlich vorab in Entwurfsform zur Kenntnis, bevor sie nach IHRER Freigabe versandt werden. Selbstverständlich werden Sie jederzeit über den Fortgang der Angelegenheit informiert.
Zulassungen
Alle Anwälte unserer Kanzlei sind zugelassen bei der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken (Landauer Straße 17, 66482 Zweibrücken). Alle in Deutschland zugelassenen Anwälte sind auftretungsberechtigt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten, Sozial – und Landessozialgerichten und vor allen Finanz- und Landesfinanzgerichten, so dass wir Ihre Interessen deutschlandweit vertreten können.
Für die Rechtsanwaltschaft sind folgende berufsrechtlichen Regelungen maßgebend:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
Diese Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter > Berufsrecht.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit